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Fotografien: Christian Ritter
Für die Nutzung von Pressebildern gelten die folgenden Bedingungen:
Jedwede Nutzung der Pressebilder (z. B. durch Privatpersonen, Presseverlage, Rundfunkanstalten, Organisationen und andere Vereinigungen/Gesellschaften/Vereine etc.) bedarf generell der vorherigen Genehmigung durch den Autor. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich (außer für den Autor) nur für redaktionell-/journalistische Zwecke zulässig. Gewerbetreibenden/gewinnorientierten Unternehmen ist die Nutzung der Pressebilder gänzlich untersagt (eine Ausnahme gilt hier nur für Presseverlage und Rundfunkanstalten).
Die Nutzung der Bilder erfolgt nur rechtmäßig, wenn die Zustimmung durch den Autor Florian Clever vorliegt und der/die Urheber/in (Fotograf/in) unter dem Bild so benannt wurde, wie diese/r dies vorgibt. Bei keiner Vorgabe durch den/die Fotografen/Fotografin hat die Nennung direkt unter dem Bild zu erfolgen. Zudem muss stets die Quelle des Lichtbildwerks („www.florianclever.de“) angegeben werden.
Eine Bearbeitung der Bilder darf nur zur Größen-Anpassung an den redaktionellen Beitrag erfolgen. Alle weiteren Bearbeitungen, wie z. B. farbliche Veränderungen und/oder die Nutzung von Ausschnitten, Verzerrungen, Einfügung von Text und/oder Logos in das Bild dürfen nur mit der Zustimmung des Autors erfolgen. Jede Veränderung von Bildern, die dazu geeignet ist, die abgebildete Person und/oder den/die Fotografen/Fotografin herabzuwürdigen (Verletzung von [Urheber-]Persönlichkeitsrechten), ist unzulässig und wird ggf. zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Jede gewerbliche Nutzung des Bildmaterials (rein redaktionelle/journalistische Nutzung ausgeschlossen) ist ausnahmslos untersagt.
Die Nutzung ist sachlich beschränkt auf die Nutzung in Printmedien sowie für die Nutzung im Internet. Zeitlich ist die Nutzung beschränkt auf drei Jahre nach dem genehmigten Download.